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Verletzung der Eidespflicht

См. также в других словарях:

  • Verletzung — Übertretung; Nichteinhaltung; Ordnungswidrigkeit; Verstoß; Vergehen; Delikt; Zuwiderhandlung; Überschreitung; Körperverletzung; Trauma; Blessur ( …   Universal-Lexikon

  • Eid [1] — Eid (Eidschwur, Juramentum, Jusjurandum), die feierliche Wahrheitsversicherung unter Anrufung Gottes. Die Bedeutung einer derartigen Beteurung gehört zunächst dem Gebiete der Moral und dem der Religion an. Die Verpflichtung des Schwörenden zur… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Falscheid — bezeichnet im deutschen Strafgesetzbuch den fahrlässig geschworenen unrichtigen Eid, im Gegensatz zum Meineid, welcher die vorsätzliche Verletzung der Eidespflicht umfasst. Der fahrlässige Falscheid ist in § 161 StGB geregelt. Die nur… …   Deutsch Wikipedia

  • Eid [1] — Eid (Juramentum, Jusjurandum), die Betheuerung der Wahrheit od. die Bestärkung eines Versprechens unter Anrufung Gottes od. einer anderen heilig gehaltenen Person od. Sache als Zeugen der Wahrheit u. Rächer der Unwahrheit. Der E. findet sich bei… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wiederaufgreifen des Verfahrens — Unter Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu verstehen, das zuvor bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung beendet wurde. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Wiederaufnahmeverfahren — Unter Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu verstehen, das zuvor bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung beendet wurde. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Restitutionsklage — Die Restitutionsklage im deutschen Zivilprozess ist eine Unterart der Wiederaufnahmeklage, die andere Unterart ist die Nichtigkeitsklage. Die Wiederaufnahme bezweckt, ein rechtskräftiges Urteil zu beseitigen und eine neue Entscheidung… …   Deutsch Wikipedia

  • Wiederaufnahme des Verfahrens — Wiederaufnahme des Verfahrens, die nochmalige Verhandlung einer durch rechtskräftiges Urteil erledigten Sache zum Zweck der Aufhebung dieses Urteils. Nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 399–413) kann eine W. dann erfolgen, wenn der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eid — Eid, Eidschwur (lat. jusjurandum, sacramentum), die feierliche Beteuerung einer Aussage durch Anrufung Gottes als Zeugen der Wahrheit. Die zu bestärkende Erklärung kann sein entweder das Versprechen, etwas zu tun oder lassen zu wollen… …   Kleines Konversations-Lexikon

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